Welche Gremien hat eine Schule?
Die Namen und Zuständigkeiten legen die Schulgesetze der Länder fest, und sie weichen voneinander ab. Vier Gremien gibt es in der Sache überall:
| Gremium | Wer | Entscheidet in der Regel über |
|---|---|---|
| Lehrerkonferenz (Gesamtkonferenz) | alle Lehrkräfte, Vorsitz Schulleitung | pädagogische Grundsätze, Fortbildung, Grundsätze der Leistungsbewertung, Vorschläge an die Schulkonferenz |
| Fachkonferenz | die Lehrkräfte eines Fachs | schulinternes Curriculum, Lehrmittel, Leistungsbewertung im Fach |
| Schulkonferenz (Schulforum, Schulvorstand) | Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler | Schulprogramm, Hausordnung, Grundsätze des Schullebens, in einigen Ländern den Haushalt |
| Klassenkonferenz, Jahrgangskonferenz | die Lehrkräfte einer Klasse oder eines Jahrgangs | Zeugnisse, Versetzungen, Fördermaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen |
Dazu kommen Gremien, die nicht entscheiden, sondern vorbereiten: die Steuergruppe für die Schulentwicklung, die Schulleitungsrunde, Arbeitsgruppen zu einzelnen Vorhaben. Sie bereiten Beschlüsse vor; beschließen tut die Konferenz. Wo die Grenze liegt, sollte die Schule aufschreiben, sonst entsteht der Eindruck, die Steuergruppe regiere.
Was eine Steuergruppe tut und was nicht
Eine Steuergruppe koordiniert die Schulentwicklung: Sie hält den Überblick über die Vorhaben des Schulprogramms, bereitet Beschlüsse der Konferenzen vor, begleitet Arbeitsgruppen, plant Evaluationen und bringt die Fortschreibung des Programms auf den Weg. Sie besteht aus fünf bis acht Personen aus Schulleitung und Kollegium, in manchen Ländern mit festgelegter Zusammensetzung oder Wahl.
Sie entscheidet nicht über Inhalte, die der Konferenz zustehen, sie setzt nicht selbst alle Vorhaben um, und sie ersetzt nicht die Schulleitung. Eine Steuergruppe, die alles selbst macht, brennt aus; eine, die nur Themen sammelt, wird nicht ernst genommen. Ihr Auftrag gehört schriftlich festgehalten und von der Lehrerkonferenz bestätigt.
Eine Geschäftsordnung als Vorlage
Eine Geschäftsordnung regelt, was das Schulgesetz offen lässt: Einladungsfristen, Tagesordnung, Anträge, Abstimmungen, Protokoll. Die Vorlage gilt für Lehrerkonferenz und Fachkonferenzen; prüfen Sie jeden Punkt gegen die Konferenzordnung Ihres Landes, denn wo das Land etwas vorschreibt, geht das vor.
Geschäftsordnung der [Lehrerkonferenz] der [Name der Schule]
Beschlossen am [Datum]. Wo die Konferenzordnung des Landes etwas anderes bestimmt, gilt diese.
§ 1 Einberufung
Die Schulleitung beruft die Konferenz mindestens [sieben] Tage vorher schriftlich ein. Die Einladung enthält Tagesordnung, Art jedes Punkts (Information, Beratung, Beschluss) und die Vorlagen. Auf Antrag von [einem Viertel] der Mitglieder ist eine Sitzung innerhalb von [zwei Wochen] einzuberufen.
§ 2 Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung gehen bis [drei] Tage vor der Sitzung schriftlich an die Schulleitung. Die Konferenz beschließt die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung. Beschlusspunkte, die nicht auf der Einladung standen, werden nur behandelt, wenn [zwei Drittel] der Anwesenden zustimmen.
§ 3 Beschlussvorlagen
Zu jedem Beschlusspunkt liegt eine Vorlage mit ausformuliertem Antragstext, Begründung und Angabe der Kosten oder Entlastung vor. Vorlagen gehen mit der Einladung an die Mitglieder.
§ 4 Sitzungsleitung und Redezeit
Die Schulleitung leitet die Sitzung. Für jeden Tagesordnungspunkt wird eine Zeit vorgesehen; auf Antrag kann die Konferenz sie verlängern. Die Sitzung dauert höchstens [zwei] Stunden; danach wird vertagt, sofern nicht die Mehrheit die Fortsetzung beschließt.
§ 5 Abstimmungen
Abgestimmt wird offen, auf Antrag eines Mitglieds geheim. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen. Das Abstimmungsergebnis wird mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen protokolliert.
§ 6 Protokoll
Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll geführt: Anwesenheit, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung, je Punkt Ergebnis, Beschluss im Wortlaut, Abstimmungsergebnis und Aufgaben mit Verantwortlichen und Frist. Vorsitz und Protokollführung unterschreiben. Das Protokoll geht innerhalb von [zwei Wochen] an die Mitglieder und wird in der nächsten Sitzung genehmigt.
§ 7 Aufgaben aus Beschlüssen
Jeder Beschluss nennt, wer ihn bis wann umsetzt. Die Schulleitung berichtet in der nächsten Sitzung über den Stand der offenen Aufgaben.
§ 8 Steuergruppe und Arbeitsgruppen
Die Konferenz kann eine Steuergruppe und Arbeitsgruppen einsetzen. Sie bereiten Beschlüsse vor und berichten der Konferenz; sie entscheiden nicht an ihrer Stelle. Auftrag, Mitglieder und Dauer werden beschlossen.
§ 9 Änderung
Diese Geschäftsordnung kann mit der Mehrheit der Mitglieder der Konferenz geändert werden. Der Antrag muss mit der Einladung versandt werden.
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Wie Sitzungen kürzer werden
- Einladung mit Tagesordnung und Vorlagen eine Woche vorher. Wer eine Vorlage erst in der Sitzung liest, diskutiert, statt zu entscheiden.
- Je Punkt eine Art: Information, Beratung oder Beschluss. Informationen gehen vorab als Text; in der Sitzung werden nur Fragen dazu beantwortet.
- Beschlussvorlagen mit Antragstext. Der Antrag steht ausformuliert in der Vorlage, nicht erst nach einer Stunde Diskussion an der Tafel.
- Zeit je Punkt auf der Tagesordnung, und jemand, der darauf achtet.
- Aufgaben am Ende vorlesen: Wer macht was bis wann. Dann weiß jeder, was er mitnimmt, und das Protokoll ist fertig.